- Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Eigentümerversammlung, Einberufung und Leitung
- Protokollführung und Versendung der Niederschrift an alle Eigentümer
- Beiratssitzung, Einberufung und Leitung
- Zeitnahes Umsetzen und Durchführung von Beschlüssen und Vereinbarungen
- Erstellen der Wirtschaftspläne
- Kontoführung
- Überwachen der Hausgeldzahlungen
- Rechnungskontrolle
- Verbuchung von Zahlungsein- und -ausgängen
- Zinsoptimierte Anlage der Instandhaltungsrücklage
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Mahnverfahren und ggf. Einleitung gerichtlicher Mahnbescheide
- Aufstellung der Vermögensübersicht bzw. der Schulden
- Betreuung, Abwicklung und Abrechnung mit Handwerker, Hausmeister, Gebäudereinigungsfirmen und Gartenpfleger etc.
- Kostenvoranschläge z. B. für Instandhaltung einholen und bewerten
- Hausordnung, erstellen und überwachen
- Schriftwechsel mit Behörden
- Einhalten aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
- Vergabe und Überwachung von Wartungsverträgen
- Veranlassen von Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen, z.B. Heizung, Aufzug, Lüftungsanlagen, Notbeleuchtungen, Feuerlöscher und Löschwasserstegleitungen
- Beauftragung von Sachverständigen, Architekten
- Laufende Objektkontrolle im Innen- und Außenbereich
- Instandhaltung, -setzung und Modernisierungsmaßnahmen an Fachleute und Handwerker vergeben und Ausführung überwachen
- Abwicklung von Versicherungsfällen bis zu einer Schadenshöhe von 10.000,- € je Schadensereignis
- gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer ggf. mit Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Mitwirken bei Gerichtsterminen
- Leistungs- und Kostenvergleiche bei laufenden Verträgen
- Abschluss und Kündigung von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften
- Übernahme der Mietsonderverwaltung einer Eigentumswohnung